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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Minlea GmbH | Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Fassung vom 12.08.2022)

1. Geltung Von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Minlea GmbH (“AGB”) in der jeweils geltenden Fassung. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertrags­auslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot, Vertrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Preise

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden EUR 80,00 zzgl. USt. in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunden verrechnet. Wird gegen unsere Rechnung binnen einer Woche kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen jeweils hinzugerechnet.

5. 5. Zahlungsbedingungen

Der Käufer verpflichtet sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss.

6. Lieferung

Die Lieferungen erfolgen als Werkslieferungen. Angaben von MINLEA zum Liefertermin und Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Maße, Toleranzen, technische Daten) sowie die Darstellung derselben durch MINLEA (z. B. Zeichnungen; Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Bei wesentlicher Überschreitung des schriftlich vereinbarten Liefertermins hat der Kunde MINLEA zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ist die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht erfolgt, so ist der Kunde unter Ausschluss anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die erbrachte Lieferung ist für den Kunden objektiv ohne Interesse. Gerät MINLEA aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, so ist der Kunde nur dann berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, wenn der Grund für den Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Liefer- und Leistungsverzögerungen können durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verursacht werden, z.B. nachträgliche Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. Auch wenn sie beim Lieferanten oder dessen Unterlieferanten eintreten, kann MINLEA die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

7. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für MINLEA. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gesondert aufzubewahren und auf Verlangen den Aufstellungsort mitzuteilen. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern und verarbeiten, solange er nicht im Verzug oder die Insolvenzvoraussetzungen vorliegen bzw. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, kann die Firma die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen oder ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

9. Mängelansprüche, Haftungsbeschränkung und Untersuchungspflicht

Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder den von ihm benannten Dritten sorgfältig zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken, um rechtsgültig zu reklamieren und den Schaden zu regulieren. Der tatsächliche und detaillierte Schaden ist dann innerhalb von vier (4) Tagen zusammen mit einer entsprechenden Fotodokumentation an MINLEA zu senden. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge ist das Nachbesserungsverlangen des Kunden dahingehend eingeschränkt, dass MINLEA nach seiner Wahl mangelfreie Gegenstand als Ersatz liefern oder den Mangel am Versandort oder im Werk des Lieferanten beseitigen kann. Diese Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn das gelieferte Produkt ohne ausdrückliche Zustimmung von MINLEA durch den Kunden oder einen Dritten repariert, verändert oder aufgearbeitet wird, wenn der Kunde oder der Dritte die Nachbesserungsarbeiten erschwert, wenn die Inbetriebnahme entgegen den Anweisungen von MINLEA erfolgt oder wenn der Mangel auf fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten zu tragen. Befindet sich der Liefergegenstand außerhalb Europas, haftet MINLEA nicht für Transportkosten und erstattet diese nicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig (24) Monate für Produkte der Marke MINLEA und zwölf (12) Monate für alle anderen Produkte ab dem Datum der Lieferung und, falls eine Abnahme erforderlich ist, ab dem Datum der Abnahme.

10. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

12. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der qualifizierten, elektronischen Signatur. An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

13. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.

15. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt vereinbart. MINLEA ist es jedoch gestattet, den Kunden am zuständigen Gericht seines Sitzes (Unternehmen) oder ordentlichen Wohnsitzes (Konsumenten) zu klagen.

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